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   OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 135/15   

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https://dejure.org/2015,18122
OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 135/15 (https://dejure.org/2015,18122)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.07.2015 - 1 B 135/15 (https://dejure.org/2015,18122)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 (https://dejure.org/2015,18122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen PDF

    Einsichtnahme in Stimmzettel

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremIFG § 1 Abs 1; BremLV Art 75; BremLWO § 102; BremWahlG § 30 Abs 1; GG Art 38 Abs 1
    Einsicht in Wahlstimmzettel - Akteneinsicht; Stimmzettel; Wahlbereich; Wahlbereichsleiter; Wahlgeheimnis; Wahlniederschriften; Wahlprüfung; Wahlunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Einsichtnahme in Stimmzettel der Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft und zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einsichtnahme in Stimmzettel der Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft und zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11

    Unterliegen der von einem Wahlvorstand angefertigten Wahlniederschriften dem

    Auszug aus OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 135/15
    Der Anspruch ergibt sich jedenfalls aus seinem Anspruch auf pflichtgemäße Entscheidung über seinen Antrag auf Akteneinsicht durch den Wahlbereichsleiter (siehe Beschl. des Senats vom 24.08.2011 - 1 B 198/11, NordÖR 2011, 509).
  • VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15

    Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremischen Bürgerschaftswahl

    Auszug aus OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 135/15
    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 135/15 (VG: 4 V 1164/15).
  • VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19

    Einsicht in die Stimmzettel zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft - Einsichtnahme;

    Über den Antrag auf Einsicht in die Stimmzettel hatte der Wahlbereichsleiter für den Wahlbereich als Behörde des Landes Bremen zu entscheiden (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 7, juris).

    Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Anspruch des Antragstellers auf pflichtgemäße Entscheidung über seinen Antrag auf Einsicht in die Stimmzettel durch den Wahlbereichsleiter (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 3; Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 14 ff., jeweils juris).

    Sofern der Antragsteller ein -5- berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme geltend machen kann, ist die Einsicht sowohl in die Wahlniederschriften nebst Anlagen als auch in die Stimmzettel in der Regel zu gewähren (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, a.a.O, Rn. 27; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 3, jeweils juris).

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